Nachdem mich "der Koeschterle" freundlicherweise einen "netten, von mir geschätzten Kollegen" in seinem Blog und auf Facebook bezeichnet hatte, habe ich mich breitschlagen lassen, meinen allseits beliebten Senf zu verschiedenen Themen niederzuschreiben. Bin selbst gespannt was dabei herauskommt. Legen wir mal los.
Es wird seit geraumer Zeit unter Fachleuten und Rechtsanwälten das Thema "Ist das Lüften Mieter oder Vermietersache" heftigst diskutiert.
Es gibt mittlerweile verschiedene Regelwerke, die dieses Thema ganz oder teilweise erwähnen.
Da gibt es zum einen die DIN 1946-6 mit Stand vom Mai 2009. Die DIN 1946-6 greift zwar einerseits die grundsätzlichen Erfordernisse der heutigen Zeit und Baukultur auf, allerdings verschiebt sie auch die Randbedingungen meines Erachtens.
In zahlreichen Veröffentlichungen- auch Tagespresse-wird groß verkündet, dass sie nun den Stand der Technik (was meiner Meinung nach nicht stimmt) bedeutet und dass ab sofort für den Neubau und bei Modernisierungen von Wohngebäuden Fensterlüftung alleine nicht mehr zulässig ist, sondern nutzerunabhängige Lüftungssysteme.
Folgerichtig könnte man sagen, dass im "hermetisch luftdichten Wohnungsbau" hygienische Wohnverhältnisse möglich werden, ohne auch nur einmal das Fenster zu öffnen.
Damit könnte man schlussendlich meinen, dass Lüften einer Wohnung mietrechtlich zur Vermietersache wird. Aber das Geschriebene der letzten zwei Sätze kann ich mir nur schwer vorstellen.
Wichtig ist auch zu erwähnen, dass in Neubauten und sanierten Bestandsgebäuden ein ausreichender Luftwechsel zu planen und nachzuweisen ist.
Dann kommt nun auch noch die DIN 4108 hinzu, die bereits vor der Änderung der DIN 1946-6 die Gewährleistung von 12 Luftwechselraten am Tag fordert.
Allerdings erläutert sie nicht, wie und wer für den Luftwechsel verantwortlich ist. Wenn man sich verschiedene Rechtssprechungen dazu anschaut, erkennt man, dass sie für den Nutzer 2-3 manuelle Lüftungsvorgänge für zumutbar erachtet. Verbleiben also 9-10 Luftwechsel, die vom Gebäude nutzerunabhängige erbracht werden müssen.
Es zeigt sich also, dass das nutzerabhängige Lüften unabdingbar bleibt und an der nutzerunabhängige Lüftung von Neubauten und Modernisierungen kein Weg vorbei führt.
Zum Abschluss möchte ich erwähnen, dass ich die Lüftungsnorm DIN 1946-6 für einen wichtigen ersten Schritt zu einer längst überfälligen Anpassung an die in den letzten Jahren energetisch veränderten Baukultur und vor allen Dingen deren nicht veränderten Nutzung halte.
Puh, ich habs geschafft. Hat aber auch Spaß gemacht. Ich denke, dass ich beim Nächsten Mal erläutere, wie Lüften richtig funktioniert und für was das alles gut ist.
Mit einem Frischluft- Gruß
Albert Klein