Montag, 7. November 2011

Frage zur Aufdoppelung eines WDVS

"Sehr geehrter Profimaler,

Ist Klebeschaum zur Verklebung eines neuen WDVS auf ein vorhandenes altes (Aufdoppelung) bauaufsichtlich zugelassen?"


Darauf kann ich leider keine eindeutige Antwort geben. Die bauaufsichtlichen Zulassungen muss die Hersteller eines Wärmedämmverbundsystemes beim Deutschen Institut für Bautechnik beantragen. Dieses vergibt nach der Prüfung des Systemes die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder auch die Europäische technische Zulassung (ETA).

Da aber jeder Handwerker der ein WDVS ausführt dem Bauherrn eine bauaufsichtliche Zulassung aushändigen muss kann man schnell recherchieren, ob sich die Zulassung auch auf eine Aufdoppelung mit PUR Schaum erstreckt.

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