Posts mit dem Label DIN 55699 werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label DIN 55699 werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 23. Oktober 2014

Ein Ausflug in die Geschichte - Die Hütte

Die Hütte

Aber die Menschheit breitete sich bald in alle Richtungen aus und so wurden die ersten mobilen Wohneinheiten gebaut, nämlich die Zelte. Die konnte man überall hin mitnehmen und aufbauen, wo es einem gefiel. Heizen konnte man auch, aber da der Wind durch die dünnen Zeltbahnen pfiff war es nie so schön und behaglich wie in der heimischen Höhle. Nach einigem Herumexperimentieren konnten die Menschen aber Hütten bauen. Stabile Gebäude aus Holzpfeilern und mit Lehm verkleidet. Diese hielten nicht nur besser warm sondern sorgten auch für Schutz gegen wilde Tiere. Dadurch waren die Menschen nicht mehr so flexibel wie mit den Zelten, aber trotzdem wurden immer weitere Gebiete erschlossen und der Mensch kam in Europa an.
Dort war es teilweise bitterkalt, aber der Erfindungsreichtum der Ureinwohner war groß. Also wurden Bäume gefällt und aus den dicken Ästen und den Stämmen stabile Hütten gebaut. Die Ritzen wieder mit Lehm verstopft, und fertig war die Behausung.

Dienstag, 19. März 2013

Wer sagt denn nun die Wahrheit?

Behaupten kann das ja jeder, aber wer sagt denn nun wirklich die Wahrheit? Je länger ich die Diskussionen und Pressebeiträge verfolge desto mehr wundere ich mich, was da so alles behauptet wird. Beispiel Brandschutz an Gebäuden.

Quer durch die Medien wird munteres WDVS-Bashing betrieben und auf die Hersteller wird munter eingeprügelt. Behauptungen werden aufgestellt, Personen zitiert und natürlich wird auf die Macht des Bildes gesetzt. Ehemalige Feuerwehrmänner dürfen in Fernsehinterviews auftreten und abgehalfterte Architekten verbreiten technischen Unfug vor laufenden Kameras. Aber was steckt nun wirklich hinter der Brandgefährlichkeit von Wärmedämverbundsystemen?
Machen wir den Versuch und nähern uns der Sache einmal halbwegs wissenschaftlich. Auch wenn ich nie studiert habe dann weiss ich doch eins: Entweder ich kann meine Quellen überprüfen oder ich folge einem Beweis. Die Quellen zum Thema WDVS und Brandschutz sind überprüfbar. Der Brandschutz an Gebäuden ist in den Landesbauordnungen geregelt. Hier steht beispielsweise wann ein Gebäude Normal entflammbar, schwer entflammbar oder sogar nicht brennbar ausgerüstet werden muss. Die LBO's sind frei zugänglich, einfach mal googeln.

Die jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen der Dämmsysteme werden von allen seriösen Herstellern zum Download angeboten oder sind zumindest auf Nachfrage erhältlich. In den Zulassungen steht, welche der vorgenannten Eigenschaften das WDVS besitzt. Natürlich kann man alle weiteren Regelwerke nachlesen und so überprüfen ob Wärmedämmverbundsystem eher gefährlich oder eher nützlich sind. Und wenn Sie das wissen teilen Sie mir das bitte mit, am besten hier in diesem Blog.

Freitag, 4. November 2011

Frage zum WDVS: Eckverzahnung

Heute erreichte mich per Mail eine Anfrage bezüglich der Verarbeitung von Wärmedämmverbundsystemen:

Sehr geehrter Profimaler,

darf ich Ihnen eine Frage stellen:

Ist bei einem WDVS die Eckverzahnung der Platten allgemein anerkannte Regel der Technik?
Bei uns wurde sie nämlich nicht gemacht, in den Herstellerrichtlinien steht die Eckverzahnung aber.

Danke und freundliche Grüße


Selbstverständlich kann mir jeder Interessierter seine Fragen per Mail zusenden. Ich werde sie dann in diesem Blog möglichst zeitnah beantworten. Also nur zu. Schreiben Sie, was Ihnen unter den Nägeln brennt.



Also, gehen wir das Problem einmal an:

So steht im Merkblatt 21 des "Bundesauschuss für Farbe und Sachwertschutz":
"An den Gebäudeecken sind die Platten nach Möglichkeit eckverzahnt auszuführen".

 In der DIN 55699 - Verarbeitung von WDVS steht wörtlich genau das gleiche.

In der VOB/C DIN 18345 wiederum steht, das die Verarbeitung nach DIN 55699 erfolgt, sofern die Zulassung (und meint wahrscheinlich die bauaufsichtliche Zulassung des jeweiligen Wärmedämmverbundsystemes) nichts anderes vorschreibt. Nun bin ich kein Jurist, aber mir scheint es demnach so zu sein, das wenn die Eckverzahnung in den Herstellervorschriften steht dann auch ausgeführt werden muss. Insofern spielt es keine Rolle ob sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Aber vielleicht findet sich noch ein Fachanwalt für Baurechtder hier einen Kommentar abgeben möchte. Er wäre herzlich eingeladen.