Freitag, 4. November 2011

Frage zum WDVS: Eckverzahnung

Heute erreichte mich per Mail eine Anfrage bezüglich der Verarbeitung von Wärmedämmverbundsystemen:

Sehr geehrter Profimaler,

darf ich Ihnen eine Frage stellen:

Ist bei einem WDVS die Eckverzahnung der Platten allgemein anerkannte Regel der Technik?
Bei uns wurde sie nämlich nicht gemacht, in den Herstellerrichtlinien steht die Eckverzahnung aber.

Danke und freundliche Grüße


Selbstverständlich kann mir jeder Interessierter seine Fragen per Mail zusenden. Ich werde sie dann in diesem Blog möglichst zeitnah beantworten. Also nur zu. Schreiben Sie, was Ihnen unter den Nägeln brennt.



Also, gehen wir das Problem einmal an:

So steht im Merkblatt 21 des "Bundesauschuss für Farbe und Sachwertschutz":
"An den Gebäudeecken sind die Platten nach Möglichkeit eckverzahnt auszuführen".

 In der DIN 55699 - Verarbeitung von WDVS steht wörtlich genau das gleiche.

In der VOB/C DIN 18345 wiederum steht, das die Verarbeitung nach DIN 55699 erfolgt, sofern die Zulassung (und meint wahrscheinlich die bauaufsichtliche Zulassung des jeweiligen Wärmedämmverbundsystemes) nichts anderes vorschreibt. Nun bin ich kein Jurist, aber mir scheint es demnach so zu sein, das wenn die Eckverzahnung in den Herstellervorschriften steht dann auch ausgeführt werden muss. Insofern spielt es keine Rolle ob sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Aber vielleicht findet sich noch ein Fachanwalt für Baurechtder hier einen Kommentar abgeben möchte. Er wäre herzlich eingeladen.

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