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Dienstag, 19. März 2013

Wer sagt denn nun die Wahrheit?

Behaupten kann das ja jeder, aber wer sagt denn nun wirklich die Wahrheit? Je länger ich die Diskussionen und Pressebeiträge verfolge desto mehr wundere ich mich, was da so alles behauptet wird. Beispiel Brandschutz an Gebäuden.

Quer durch die Medien wird munteres WDVS-Bashing betrieben und auf die Hersteller wird munter eingeprügelt. Behauptungen werden aufgestellt, Personen zitiert und natürlich wird auf die Macht des Bildes gesetzt. Ehemalige Feuerwehrmänner dürfen in Fernsehinterviews auftreten und abgehalfterte Architekten verbreiten technischen Unfug vor laufenden Kameras. Aber was steckt nun wirklich hinter der Brandgefährlichkeit von Wärmedämverbundsystemen?
Machen wir den Versuch und nähern uns der Sache einmal halbwegs wissenschaftlich. Auch wenn ich nie studiert habe dann weiss ich doch eins: Entweder ich kann meine Quellen überprüfen oder ich folge einem Beweis. Die Quellen zum Thema WDVS und Brandschutz sind überprüfbar. Der Brandschutz an Gebäuden ist in den Landesbauordnungen geregelt. Hier steht beispielsweise wann ein Gebäude Normal entflammbar, schwer entflammbar oder sogar nicht brennbar ausgerüstet werden muss. Die LBO's sind frei zugänglich, einfach mal googeln.

Die jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen der Dämmsysteme werden von allen seriösen Herstellern zum Download angeboten oder sind zumindest auf Nachfrage erhältlich. In den Zulassungen steht, welche der vorgenannten Eigenschaften das WDVS besitzt. Natürlich kann man alle weiteren Regelwerke nachlesen und so überprüfen ob Wärmedämmverbundsystem eher gefährlich oder eher nützlich sind. Und wenn Sie das wissen teilen Sie mir das bitte mit, am besten hier in diesem Blog.

Montag, 7. November 2011

Frage zur Aufdoppelung eines WDVS

"Sehr geehrter Profimaler,

Ist Klebeschaum zur Verklebung eines neuen WDVS auf ein vorhandenes altes (Aufdoppelung) bauaufsichtlich zugelassen?"


Darauf kann ich leider keine eindeutige Antwort geben. Die bauaufsichtlichen Zulassungen muss die Hersteller eines Wärmedämmverbundsystemes beim Deutschen Institut für Bautechnik beantragen. Dieses vergibt nach der Prüfung des Systemes die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder auch die Europäische technische Zulassung (ETA).

Da aber jeder Handwerker der ein WDVS ausführt dem Bauherrn eine bauaufsichtliche Zulassung aushändigen muss kann man schnell recherchieren, ob sich die Zulassung auch auf eine Aufdoppelung mit PUR Schaum erstreckt.