Dumm gelaufen für den Handwerker und seinen Endkunden. Nach meinen Recherchen bekam der Maler für die Wärmedämmung damals Siliconharzputz in algizider Einstellung, mein Arbeitgeber Brillux nennt das Protect-Ausstattung. Der Maler hatte noch einen oder zwei Eimer im Lager, allerdings ohne die Protect-Austattung. Diese wurden nun an der Fassade mit verwendet und zeigen uns eindrucksvoll die Wirksamkeit der Algizide. In den restlichen Bereichen ist nämlich kein Befall von Algen festzustellen.
Mittwoch, 28. November 2012
Rätselraten um Veralgung
Heute mal ein kleines Rätsel um die Veralgung einer Fassade. Das es sich um algen handelt steht außer Frage, unter der Lupe sind die Algen zweifelsfrei zu erkennen. Aber warum wachsen die Algen nicht überall? Warum treten die Algen nur in bestimmten, rechteckigen Flächen auf? Antworten auf das Rätsel sind gerne gesehen. Und natürlich hat der Fassadendoc auch schon eine Vermutung.
Montag, 19. November 2012
Wieder mal eine Anfrage an den Fassadendoc die ich gerne beantworte
Lieber Fassadendoc,
Sie haben mir schon einmal geholfen, danke. Könnten Sie mir bitte
noch eine Frage zu meinem WDVS beantworten:
Ich habe ein WDVS mit nachweislich zu dünner Armierung und zu dünnem
Oberputz von zusammen 1,6 bis 2mm...
Jetzt stehen 2 Sanierungsvorschläge im Raum:
1. Putz und Armierung abfräsen und neu aufbringen.
2. Eine neue Armierung mit Gewebe und einen neuen Putz auf die schon
vorhandene Armierung/Putz auftragen.
Nun meine Frage zu Vorschlag 2:
Gibt es extra Zulassungen dafür oder ist der Neuauftrag durch die
alte abZ abgedeckt?
Erlischt vielleicht sogar die alte abZ, wenn ich einen Neuauftrag
drübermachen lasse?
Hoffentlich können Sie mir eine Auskunft geben! Jetzt schon danke dafür.
Freundliche Grüße von
Christine
Sie haben mir schon einmal geholfen, danke. Könnten Sie mir bitte
noch eine Frage zu meinem WDVS beantworten:
Ich habe ein WDVS mit nachweislich zu dünner Armierung und zu dünnem
Oberputz von zusammen 1,6 bis 2mm...
Jetzt stehen 2 Sanierungsvorschläge im Raum:
1. Putz und Armierung abfräsen und neu aufbringen.
2. Eine neue Armierung mit Gewebe und einen neuen Putz auf die schon
vorhandene Armierung/Putz auftragen.
Nun meine Frage zu Vorschlag 2:
Gibt es extra Zulassungen dafür oder ist der Neuauftrag durch die
alte abZ abgedeckt?
Erlischt vielleicht sogar die alte abZ, wenn ich einen Neuauftrag
drübermachen lasse?
Hoffentlich können Sie mir eine Auskunft geben! Jetzt schon danke dafür.
Freundliche Grüße von
Christine
Samstag, 17. November 2012
Wieder mal Brandgefährlich ...
... von der Profilierungssucht mancher Politiker.
Der NDR droht schon wieder mit einer neuen Sendung über die "brandgefährlichen" WDVS. Und der Bundestagsabgeordnete Groß möchte über die Brandsicherheit von WDVS im Parlament diskutieren. In der Immobilien Zeitung wird schon mal wieder mit viel Eifer aber wenig Sachverstand geschrieben.
Das Problem liegt vor allem darin, das zu viele Leute mitreden die keine Ahnung haben und dann alle Anderen verrückt machen. Vorrangiges Ziel beim Brandschutz von WDVS ist folgendes:
"Eine schnelle Brandausbreitung über mehr als zwei Geschosse oberhalb bzw. unterhalb der Brandausbruchstelle ist vor dem Löschangriff (15-20 Minuten nach Benachrichtigung) zu verhindern.
Eine Gefährdung der Rettungskräfte durch großflächig abstürzende Fassadenteile ist auszuschließen. "
Definiert durch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren AGBF
Und natürlich werden die Brandschutzprüfungen von den Herstellern selbst bezahlt. In eigens dafür zertifitierten Prüfinstituten bzw. dem Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin werden diese Prüfungen zum Teil mehrmals jährlich vorgenommen. Soll der Steuerzahler dafür aufkommen? Ich glaube die Hersteller hätten kein Problem damit ;-)
Übrigens ist das vergleichbar mit dem TÜV für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Die Prüfung muss ja auch der Fahrzeughalter bezahlen, oder? Das Bauordnungsrecht und die Bauaufsicht fallen übrigens verfassungsrechtlich ab 1946 in die Zuständigkeit der Länder. Deswegen gleich von einem Flickenteppich des Baurechts zu sprechen ist dann auch reichlich überzogen. Der Brandschutz ist in den Landesbauordnungen der Budesländer geregelt welche nur in geringem Umfang voneinander abweichen, da alle auf der Musterbauordnung des DIBt fußen. Aber vielleicht wollen das weder Herr Groß noch der NDR das so genau wissen. Sie müssten ja nur einmal vorab mit den richtigen (Fach)Leuten reden und dann erst an die Öffentlichkeit gehen.
Der NDR droht schon wieder mit einer neuen Sendung über die "brandgefährlichen" WDVS. Und der Bundestagsabgeordnete Groß möchte über die Brandsicherheit von WDVS im Parlament diskutieren. In der Immobilien Zeitung wird schon mal wieder mit viel Eifer aber wenig Sachverstand geschrieben.
Das Problem liegt vor allem darin, das zu viele Leute mitreden die keine Ahnung haben und dann alle Anderen verrückt machen. Vorrangiges Ziel beim Brandschutz von WDVS ist folgendes:
"Eine schnelle Brandausbreitung über mehr als zwei Geschosse oberhalb bzw. unterhalb der Brandausbruchstelle ist vor dem Löschangriff (15-20 Minuten nach Benachrichtigung) zu verhindern.
Eine Gefährdung der Rettungskräfte durch großflächig abstürzende Fassadenteile ist auszuschließen. "
Definiert durch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren AGBF
Und natürlich werden die Brandschutzprüfungen von den Herstellern selbst bezahlt. In eigens dafür zertifitierten Prüfinstituten bzw. dem Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin werden diese Prüfungen zum Teil mehrmals jährlich vorgenommen. Soll der Steuerzahler dafür aufkommen? Ich glaube die Hersteller hätten kein Problem damit ;-)
Übrigens ist das vergleichbar mit dem TÜV für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Die Prüfung muss ja auch der Fahrzeughalter bezahlen, oder? Das Bauordnungsrecht und die Bauaufsicht fallen übrigens verfassungsrechtlich ab 1946 in die Zuständigkeit der Länder. Deswegen gleich von einem Flickenteppich des Baurechts zu sprechen ist dann auch reichlich überzogen. Der Brandschutz ist in den Landesbauordnungen der Budesländer geregelt welche nur in geringem Umfang voneinander abweichen, da alle auf der Musterbauordnung des DIBt fußen. Aber vielleicht wollen das weder Herr Groß noch der NDR das so genau wissen. Sie müssten ja nur einmal vorab mit den richtigen (Fach)Leuten reden und dann erst an die Öffentlichkeit gehen.
Donnerstag, 15. November 2012
So, heute mal was in eigener Sache. Manchmal ärgere ich mich einfach über schlechten Service. Also schreibe ich Ihnen heute einfach mal was passiert ist. Ich möchte meine Mitgliedschaft bei McFit kündigen. Also dort auf die Homepage und erfahren das man hierzu eine Mail an McFit schreiben soll, oder man schreibt über das Kontaktformular über dem steht:
Du hast Fragen, Anregung oder Wünsche? Wir haben immer ein offenes Ohr für dich. Schreibe uns dein Anliegen und hinterlasse deine Kontaktdaten inklusive E-Mail Adresse. Wir werden uns sobald wie möglich bei dir melden.
Gesagt getan, am 24. Oktober das Formular ausgefüllt mit dem Wunsch den Vertrag zu kündigen und schon kurz darauf findet man eine Bestätigungsmail im Posteingang:
Vielen Dank für Deine E-Mail.
Diese leiten wir umgehend an die zuständige Abteilung weiter.
Bitte habe Verständnis, dass es bei der Beantwortung Deines Anliegens zu Verzögerungen von etwa 2 Wochen kommen kann.
Sportliche GrüßeDein McFit-Team
So bald wie möglich heisst bei McFit also "bis in 2 Wochen", gut ist ja nicht der Rettungsdienst mit dem ich da zu tun habe. Übrigens hatte ich gebeten, mir den Termin der Vertragsbeendigung schriftlich zu nennen. In der Folge, der werte Leser ahnt es schon, passiert erst einmal gar nichts. Da seit nunmehr gut 3 Wochen nichts passiert ist schreibe ich gestern natürlich wieder eine Mail an mein freundliches Fitnesstudio:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich seit meiner letzten Mail vom 24.10.2012 an Sie (siehe unten) nichts mehr von Ihnen gehört habe weise ich Sie noch einmal darauf hin, das ich das Vertragsverhältnis mit Ihnen gekündigt habe. Da Sie auf meine Mail nicht reagiert haben gehe ich davon aus das Ihnen meine Mitgliedschaft egal ist. Ich werde deswegen meine Zahlungen zum 30.11.2012 einstellen bzw. die Einzugsermächtigung bei meiner Bank zurück ziehen und betrachte ab diesem Datum meine Mitgliedschaft als beendet. Die von Ihnen ausgehändigte Mitgliedskarte werde ich zu diesem Zeitpunkt vernichten. Sollte ich in der Zwischenzeit nichts von Ihnen hören gehe ich davon aus, das Sie dieses Vorgehen billigen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Köster
Darauf folgte nun wirklich prompt die aussagekräftige Antwortmail:
Vielen Dank für Deine E-Mail.
Diese leiten wir umgehend an die zuständige Abteilung weiter.
Bitte habe Verständnis, dass es bei der Beantwortung Deines Anliegens zu Verzögerungen von etwa 2 Wochen kommen kann.
Sportliche Grüße
Dein McFit-Team
Ist ja wirklich prima wie schnell und kompetent da reagiert wird. Bin mal gespannt wie das weiter geht.
Donnerstag, 7. Juni 2012
#3 Algenbewuchs auf Fassaden
Hat man es mit einem Algenbefall zu tun müssen die Flächen zunächst einmal desinfiziert werden. Dies geschieht mit einem ersten Arbeitsgang durch eine gründliche Reinigung der Fassade mit einem Hochdruckreiniger. Die Fassade sollte danach gründlich trocknen, ein bis zwei Tage sollte man mindestens warten. Tut man dies nicht verfehlt die nachfolgende Prozedur ihre Wirkung da immer noch Wasser in den kapillaren Öffnungen des Putzes steht.
Danach erfolgt die Desinfektion mit einem sog. Algizid. Nach der vorgeschriebenen Einwirkdauer wird die Fassade mit einem Tiefgrund grundiert und kann anschließend mit der vorgesehenen Fassadenfarbe zweimalig beschichtet werden. Bitte verwenden Sie nur ein System eines Herstellers und mischen Sie nicht. Für die Dauerhaltbarkeit ist es dringend erforderlich sich an die Verarbeitungsempfehlungen der Hersteller zu halten. Verdünnen Sie Fassadenfarbe nie mehr als erlaubt. In der Regel wird der Schlussanstrich unverdünnt aufgetragen. Tun Sie sich den Gefallen und machen das auch so. Das richtige Vorgehen beeinflusst die Haltbarkeit des Anstriches wie kein anderer Faktor!
Im nächsten Artikel unterhalten wir uns über die richtigen Farbsysteme.
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Danach erfolgt die Desinfektion mit einem sog. Algizid. Nach der vorgeschriebenen Einwirkdauer wird die Fassade mit einem Tiefgrund grundiert und kann anschließend mit der vorgesehenen Fassadenfarbe zweimalig beschichtet werden. Bitte verwenden Sie nur ein System eines Herstellers und mischen Sie nicht. Für die Dauerhaltbarkeit ist es dringend erforderlich sich an die Verarbeitungsempfehlungen der Hersteller zu halten. Verdünnen Sie Fassadenfarbe nie mehr als erlaubt. In der Regel wird der Schlussanstrich unverdünnt aufgetragen. Tun Sie sich den Gefallen und machen das auch so. Das richtige Vorgehen beeinflusst die Haltbarkeit des Anstriches wie kein anderer Faktor!
Im nächsten Artikel unterhalten wir uns über die richtigen Farbsysteme.
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Samstag, 2. Juni 2012
#2 Algenbewuchs auf Fassaden
Hier gibts die Übeltäter mal zu sehen. Die Gebäude stehen in exponierter Lage und werden ordentlich bewittert. Dachüberstände hat man nicht für notwendig gehalten, entsprächen aber auch nicht dem gängigen Baustil der Gegend. durch die Bewitterung (die Bilder zeigen die Nord- und Westseite) ist die Fassade dauernd durchfeuchtet.
![]() |
| Mit Algen befallene Fassaden |
In der Nahaufnahme erkennt man ein paar, wenn auch erklärungsbedürftige, Details:
Die dunkleren Fahnen sind stärkerer bewuchs. an den Rändern der Ortgangziegel tropft immer wieder Wasser über die Putzoberfläche. Abeglagerte Blütenpollen und Staub werden so auf die Fassade aufgebracht. Die hellen Schattierungen resultieren aus einer höheren Schichtddicke des Ausgleichsanstriches. Vermutlich hat ein Maler zunächst in der oberen Gerüstlage gestrichen bzw. gerollt und stieg dann einen Etage im Gerüst hinunter. Da er seine Farbe gleichmäßig verteilen will rollt er auch wieder nach oben in die inzwischen leicht angetrocknete Farbe. Dadurch entstehen Überlappungen.
| Die Algen in einer Nahaufnahme |
Die Antwort auf diese Frage demnächst hier im Blog.
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Freitag, 1. Juni 2012
#1 Gewährleistung bei Handwerksarbeiten?
Ab und zu werde ich gefragt wie das eigentlich mit Garantie, bzw. Gewährleistung bei Malerarbeiten aussieht. Tja sag ich dann immer, das ist ein schwieriges Thema mit dem sich eigentlich Juristen befassen müssen. aber ich lass mich dann doch immer wieder hinreißen etwas zu dem Thema zu sagen.
Grundsätzlich muss man zwischen einem Garantieversprechen und der Gewährleistungshaftung unterscheiden. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung für die Funktionsfähigkeit einer Sache über einen bestimmten Zeitraum. Wenn Sie also beispielsweise einen Fön kaufen und bekommen vom Hersteller zwei Jahre Garantie für die volle Funktion dann muss der Fön zwei Jahre lang funktionieren. Meistens wird die Garantie noch etwas eingeschränkt (Fön nicht in die volle Badewanne werfen) oder von bestimmten Dingen wie beispielsweise eine regelmäßige Wartung abhängig gemacht. Geht Ihr Fön während der Garantiezeit kaputt können Sie reklamieren. Dann hängt es oft von den Garantiebedingungen ab in welcher Form der Hersteller Ersatz leistet.
Etwas anderst ist der Fall bei der Gewährleistung geregelt. Die Gewährleistungshaftung ist gesetzlich geregelt und kann nicht ausgeschlossen werden (Ausnahme sind Geschäfte von Privat zu Privat). Also, jeder Kaufvertrag und jeder Werkvertrag schließt automatisch eine Gewährleistungsdauer von mindestens 2 Jahren ein. Dabei gilt in den ersten 6 Monaten nach dem Vertragsabschluß die sogenannte Beweislastumkehr.
Was das nun wieder bedeutet erfahren Sie in einem der nächsten Blogeinträge.
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Grundsätzlich muss man zwischen einem Garantieversprechen und der Gewährleistungshaftung unterscheiden. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung für die Funktionsfähigkeit einer Sache über einen bestimmten Zeitraum. Wenn Sie also beispielsweise einen Fön kaufen und bekommen vom Hersteller zwei Jahre Garantie für die volle Funktion dann muss der Fön zwei Jahre lang funktionieren. Meistens wird die Garantie noch etwas eingeschränkt (Fön nicht in die volle Badewanne werfen) oder von bestimmten Dingen wie beispielsweise eine regelmäßige Wartung abhängig gemacht. Geht Ihr Fön während der Garantiezeit kaputt können Sie reklamieren. Dann hängt es oft von den Garantiebedingungen ab in welcher Form der Hersteller Ersatz leistet.
Etwas anderst ist der Fall bei der Gewährleistung geregelt. Die Gewährleistungshaftung ist gesetzlich geregelt und kann nicht ausgeschlossen werden (Ausnahme sind Geschäfte von Privat zu Privat). Also, jeder Kaufvertrag und jeder Werkvertrag schließt automatisch eine Gewährleistungsdauer von mindestens 2 Jahren ein. Dabei gilt in den ersten 6 Monaten nach dem Vertragsabschluß die sogenannte Beweislastumkehr.
Was das nun wieder bedeutet erfahren Sie in einem der nächsten Blogeinträge.
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Donnerstag, 31. Mai 2012
#1 Algenwachstum auf Fassaden
Ein leidiges Thema ist heutzutage der Algen- und Pilzbewuchs auf Fassaden. Oft schon nach wenigen Jahren bemerkt der Hausherr Flecken auf der Fassade. Vorzugsweise auf Nord- und Westseiten besiedeln Kleinstlebewesen die Putzoberfläche. Eigentlich ist das gut so. Der Bewuchs zeigt nämlich an, das die Natur intakt ist und der Bewuchsprozess nicht durch eine Luftverschmutzung gestört wird. In Mitteleuropa werden Sie nur wenige frei bewitterte Flächen finden die keinen Bewuchs aufzeigen. Mauern, Zäune, Dächer und Schilder, nichts wird verschont.
Algen sind eine der ältesten Pflanzen auf unserem Planeten und benötigen nur wenig zum Leben. Es reichen schon etwas Feuchtigkeit und ein paar Nährstoffe, dazu etwas Sonnenlicht, davon aber am Besten nicht zu viel. Besonders fies wird die ganze Geschichte wenn sich auch noch Pilze ansiedeln. Die bilden eine symbiotische Lebensgemeinschaft und umsorgen sich gegenseitig wie ein altes Ehepaar. Wobei der Pilz im Gegensatz zur Alge nicht nur an der Putzoberfläche verbleibt sondern auch in tiefere Putzschichten dringen kann.
Was man gegen den Algenbewuchs tun kann und wie man vorhandenen Bewuchs wieder los wird, das erfahren Sie demnächst in diesem Blog
Algen sind eine der ältesten Pflanzen auf unserem Planeten und benötigen nur wenig zum Leben. Es reichen schon etwas Feuchtigkeit und ein paar Nährstoffe, dazu etwas Sonnenlicht, davon aber am Besten nicht zu viel. Besonders fies wird die ganze Geschichte wenn sich auch noch Pilze ansiedeln. Die bilden eine symbiotische Lebensgemeinschaft und umsorgen sich gegenseitig wie ein altes Ehepaar. Wobei der Pilz im Gegensatz zur Alge nicht nur an der Putzoberfläche verbleibt sondern auch in tiefere Putzschichten dringen kann.
Was man gegen den Algenbewuchs tun kann und wie man vorhandenen Bewuchs wieder los wird, das erfahren Sie demnächst in diesem Blog
Labels:
Algen,
Anstrich,
Pilze,
Taupunkt,
Wärmedämverbundsystem,
Wassraufnahme
Standort: Harburg (Schwaben)
B25, 86655 Harburg (Schwaben), Deutschland
Ich war dann mal weg
Liebe Leserinnen und Leser dieses Blogs. Vielleicht haben Sie in den vergangenen Monaten in diesem Blog mitgelesen. Dann haben Sie sicher festgestellt das auf dieser Seite schon länger nichts mehr veröffentlicht wurde. Das soll sich aber ändern. Nach einem arbeitsreichen Frühjahr in dem ich unter Anderem mehrere Sportveranstaltungen organisiert habe (und immer noch am organisieren bin), finde ich jetzt wieder die Zeit mich um diesen Blog zu kümmern. Ich werde also in nächster Zeit meine Beiträge wieder posten und Sie weiterhin mit Informationen versorgen.
Bleiben Sie neugierig.
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Standort: Harburg (Schwaben)
Harburg (Schwaben), Deutschland
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