Freitag, 15. Dezember 2017

Interessanter Beitrag in Facebook von EnEV Online:

Praxis-Dialog: Ein Eigentümer will die Außenwände seines Hauses sanieren lassen, jedoch nicht den von der Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Wärmeschutz berücksichtigen. Das kann teuer werden, denn das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen, wenn man bei Sanierung der Außenhülle eines Gebäudes die EnEV-Anforderungen nicht erfüllt:
http://www.enev-online.com/enev_praxishilfen/enev_2014_bussgeld_strafgeld_ordnungswidrigkeiten_uebersicht.htm#3_Baubestand_veraendern

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