Freitag, 14. Januar 2011

Algenbefall ist optischer Mangel

Wie das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt geurteilt hat (7U 76/09) wird ein Algenbefall an der Fassade als Mangel bewertet. In dem Streitfall  ging es um ein Objekt an dem ein WDVS ausgeführt wurde. Das WDVS war frei von Sachmängeln ausgeführt worden. Jedoch erkannte ein Sachverständiger das der frühe Algenbewuchs vermeidbar gewesen wäre wenn der Dachüberstand größer gewesen wäre. Da der Vertragspartner des Auftraggebers ein Generalunternehmer war kam das Gericht zu der Auffassung, der GU habe nicht nur isoliert deine mangelfreie Wärmedämmung geschuldet sondern ein insgesamt funktionstüchtiges Gebäude.

In der Urteilsbegründung wird näher auf die Umstände hingewiesen und auch die Aussagen der Sachverständigen erläutert.

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